Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerliche Regelungen können sich ändern und im Einzelfall abweichen – für eine verbindliche Einschätzung ist ein Steuerberater zu konsultieren.

Abgeltungssteuer auf CFD-Gewinne

Gewinne aus dem CFD-Handel zählen in Deutschland zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 25%, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) und, sofern kirchensteuerpflichtig, zusätzlich Kirchensteuer. Bei einem inländischen Broker wird die Steuer in der Regel direkt an der Quelle einbehalten und abgeführt.

Verlustverrechnung bei Termingeschäften

CFDs gelten steuerlich als Termingeschäfte. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste können in der Regel in Folgejahre vorgetragen und dort verrechnet werden. Da sich gesetzliche Grenzen ändern können, sollte die aktuell geltende Regelung mit einem Steuerberater abgeglichen werden.

Steuerliche Eckpunkte im Überblick (allgemeine Information, keine Rechtsberatung)
AspektGrundsatz
SteuerartAbgeltungssteuer auf Kapitalerträge
Steuersatz25% zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer
Einordnung von CFDsTermingeschäft
Verlustverrechnunggesetzlich begrenzt, mit Vortrag in Folgejahre
Meldung bei ausländischem Brokeri. d. R. eigenständig über Steuererklärung

Inländischer vs. ausländischer Broker

Bei einem Broker mit Sitz in Deutschland wird die Abgeltungssteuer meist automatisch einbehalten und abgeführt. Bei Brokern mit Sitz im EU-Ausland – etwa CySEC-regulierten Anbietern – erfolgt in der Regel kein automatischer Steuereinbehalt in Deutschland. Gewinne und Verluste müssen dann eigenständig in der jährlichen Steuererklärung angegeben werden.

Steuerbescheinigung vom Broker

Broker stellen üblicherweise am Jahresende eine zusammenfassende Bescheinigung oder einen Transaktionsbericht bereit, der alle Gewinne und Verluste des Steuerjahres dokumentiert. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Angaben in der Steuererklärung und sollte bei Bedarf direkt über das Kundenkonto des Brokers oder dessen Support angefordert werden.

Vor der ersten Einzahlung lohnt sich ein Blick auf Regulierung und Handelsbedingungen des Brokers.

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Häufig gestellte Fragen

CFD-Gewinne unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer, sofern zutreffend. Die genaue steuerliche Behandlung im Einzelfall sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Bei einem inländischen Broker führt dieser die Verlustverrechnung im Rahmen der gesetzlichen Regeln automatisch durch. Bei ausländischen Brokern muss die Verrechnung häufig eigenständig über die Steuererklärung erfolgen. Für Termingeschäfte gilt zudem eine gesetzliche Verlustverrechnungsbeschränkung.

Seit 2021 dürfen Verluste aus Termingeschäften wie CFDs nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag pro Jahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden. Die genaue Höhe der Grenze und etwaige Änderungen sollten aktuell mit einem Steuerberater geprüft werden.

Ja, Broker stellen in der Regel eine Jahressteuerbescheinigung oder einen Verlustbescheinigungs-/Transaktionsbericht zur Verfügung, der alle relevanten Gewinne und Verluste des Steuerjahres zusammenfasst und für die Steuererklärung benötigt wird.

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